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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein grenzüberschreitend | 96 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 768999 | ||
Datum | 01.08.2013 07:33 MSG-Nr: [ 768999 ] | 30925 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich C. Das wird ja auch schwierig, die gelten ja auch für alle gleich....Die "16jährigen Jungbauern" können mit Ausnahmegenehmigung auch erst 15 sein (und bis dato waren solche Ausnahmen auch für 14jährige wohl gar nicht so selten). Und Diskussionen darüber gibt es sehr wohl, wenn man mal kurz in landwirtschaftliche Foren stöbert. Nicht über die Klassen T und L an sich, sondern um die Ausnahmen, die in dem Fall nicht auf Länder-, sondern tlw. schon auf Kreisebene unterschiedlich gehandhabt werden/wurden. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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