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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein grenzüberschreitend | 96 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 769004 | ||
Datum | 01.08.2013 08:23 MSG-Nr: [ 769004 ] | 30715 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Die "16jährigen Jungbauern" können mit Ausnahmegenehmigung auch erst 15 sein (und bis dato waren solche Ausnahmen auch für 14jährige wohl gar nicht so selten). auch da gelten die Regeln für alle Traktornutzersöhne/-töchter (in einem Gebiet) gleich.... (sieht man davon ab, dass der 15-jährige Sohn vom Großtraktorsammler vermutlich keine bekommen würde...) - und auch der Führerschein in seinen Forderungen ist das... (und es muss eben nicht der Traktorsammler einen teureren und aufwändigeren Führerschein machen, auch wenn er viel weniger Risiko hat, als der der die größten Traktoren am schnellsten bewegt...) Ausnahmeregelungen (z.B. PKW ab 16) gibts übrigens im allgemeinen Führerscheinwesen für die Altersgrenzen auch schon lang, aber auch da gilt: Die Anforderungen sind streng, die Ausbildung und Prüfung ist die gleiche, wie für alle anderen.... http://www.landkreis-deggendorf.de/index.asp?NAVIID=%7B8EF9C2D0-555E-4651-BE03-09721D609792%7D ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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