Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Feuerwehrführerschein grenzüberschreitend | 96 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 769009 |
Datum | 01.08.2013 09:26 MSG-Nr: [ 769009 ] | 30675 x gelesen |
Infos: | 04.01.13 pnp vom
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Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Ulrich C.Das wird ja auch schwierig, die gelten ja auch für alle gleich.... und nicht, der Landwirt der auch noch im Schützenverein ist, darf schneller oder mehr Gewicht oder mehr Anhänger fahren...
Eben nicht. Klasse T und auch L ist ausschließlich auf land- und forstwirtschaftliche Zwecke beschränkt, wenn ich als Privatmann mir ohne Landwirtschaft einen entsprechenden Traktor kaufe, darf ich den eben nicht mit Klasse T fahren, sondern muss die viel teurere und mit mehr Ausbildungsaufwand verbundene Klasse CE machen. Gleiches bei Klasse L, wobei da noch dazukommt, dass ich als Privatmann auch meine nur für 25km/h tauglichen Anhänger mit allen Konsequenzen (Hauptuntersuchung usw.) zulassen muss. Kann man durchaus mit einer Ausnahme für die Feuerwehr vergleichen. Einziger Unterschied ist, dass man hier wenigstens eine Ausbildung in der Fahrschule und eine entsprechende Prüfung machen muss (wobei die bei Klasse L auch eher lächerlich ist).
Geschrieben von Ulrich C.Ich hab kein Problem damit, die alten Klassen weiter gelten zu lassen - für alle, wenns verantwortbar erscheint, oder eine neue Klasse 12 t für alle einzuführen, um künftige TSF noch fahren zu dürfen...
Nicht für künftige TSF sondern eher, um den C1 überhaupt noch sinnvoll als eigene Klasse zu definieren. Derzeit gibt es wohl eher wenige, die C1 machen, wenn schon, dann gleich C (bzw. CE).
Gruß,
Michael
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