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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
Thema'Zeitung' veröffentlicht Verletztenbilder20 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP769135
Datum02.08.2013 16:59      MSG-Nr: [ 769135 ]4838 x gelesen
Infos:
  • 02.09.13 Bild.de Ich habe schon 100 Kilo abgenommen
  • 04.08.13 Bericht und Interview bei RTL Explosiv (ab 11:45)
  • 02.08.13 Einsatzbericht der Feuerwehr: Tragehilfe Rettungsdienst" mit Trennschleifer, Vorschlaghammer, Kran und Radlader

  • Geschrieben von Florian F.es gibt sehr unterschiedliche Aussagen und Intepretationen ob ein Sichtschutz für die Presse an der Einsatzstelle errichtet werden darf oder nicht. Falls man diese Frage mit ja beantwortet ist die nächste Frage wer für einen Sichtschutz verantwortlich ist? Der Rettungsdienst der sich um den Patienten kümmert, die Feuerwehr die ein großes Loch in die Wand macht oder die Polizei die absperrt? Dann ist die nächste Frage wie Du den Sichtschutz gegen die Presse durchsetzt wenn dieser umgangen wird.Deshalb ist es immer nett, wenn der Patient offene Wunden hat und man ihn vor Staub und Wind etwas schützen muss. Dass man das dann mangels Alternativen mit nichtdurchsichtbaren Decken/Planen/Wänden macht, ist halt so. Dann ist es kein Sichtschutz. ;-)
    Wir wurden hier von Fotografen allerdings für eine mobile Sichtschutzwand auch schon gelobt, sie wird gerne mitfotografiert, das gibt den Bildern wohl auch etwas mehr "Dramatik". Und auch Decken o.ä. werden ja doch ganz gerne mitfotografiert bzw. solche Bilder veröffentlicht. Würde die Presse den Sichtschutz umgehen, wäre das aber erstmal einfach so. Um den Rest müssen sich halt dann Presserat, Bildblog und gegebenenfalls der Anwalt des Patienten kümmern, wir haben da einfach irgendwann keine Handhabe mehr.

    Und auch mal ganz pragmatisch, wenn man es denn als Aufgabe der Feuerwehr, egal ob gegen Gaffer oder Medien, bejaht: Die Würde des Patienten zu schützen, ist bei manchen Patienten aufgrund der Umstände halt mal leichter, und mal schwieriger. Bei einem Einsatz wie diesem in Riegelsberg ist es eben schwieriger, das ist nicht die Schuld der Feuerwehr. Wir können nur versuchen, trotzdem adäquat zu helfen. Das ist ja gerade bei adipösen Patienten immer so eine Sache. Klar stehen irgendwo Schwerlasttragen, ganze RTW speziell für schwergewichtige Patienten, aber halt nicht überall. Wenn dann mal ein Transport nicht auf solche Spezialfahrzeuge/-werkzeuge warten kann, muss es halt mal so gehen, aus Patientensicht eben nicht mit der gleichen Würde wie ein normalgewichtiger im normalen RTW. Und das gilt auch für die Wege aus dem Haus zum Transportmittel.

    Im Bezug auf den Sichtschutz ist es hier halt so gewesen: 1. Obergeschoss, Gerüst, Kran, Bagger... Wie will man den Weg des Patienten vom 1. OG runter über diverse Hilfsmittel bis hin zum RTW denn da überhaupt mit Sichtschutz begleiten?
    (Versucht hätte ich persönlich es trotzdem, halt im Rahmen der Möglichkeiten mehr schlecht als recht. Für den Rest und die Folgen, siehe oben).

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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