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Strafgesetzbuch
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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
Thema'Zeitung' veröffentlicht Verletztenbilder   20 Beiträge
AutorMich8ael8 E.8, Wiesbaden / Hessen769264
Datum04.08.2013 12:06      MSG-Nr: [ 769264 ]3723 x gelesen
Infos:
  • 02.09.13 Bild.de Ich habe schon 100 Kilo abgenommen
  • 04.08.13 Bericht und Interview bei RTL Explosiv (ab 11:45)
  • 02.08.13 Einsatzbericht der Feuerwehr: Tragehilfe Rettungsdienst" mit Trennschleifer, Vorschlaghammer, Kran und Radlader

  • Glasklar ist diese Frage meiner Meinung nach ohnehin nicht zu beantworten. Fangen wir mal mit dem grundsätzlichen an:

    Der §22 des "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" (KunstUrhG), der oft mit dem "Recht am eigenen Bild" in Verbindung gebracht wird, regelt lediglich die Verbreitung/öffentliche zur Schau Stellung der Aufnahme. Sprich: Das Anfertigen selbst ist kaum zu verbieten (Ausnahmen nach § 201a StGB, der auch recht viel Interpretationsspielraum bietet).

    Dazu noch §23 KunstUrhG, der Ausnahmen für die Veröffentlichung ohne Einstimmung regelt, der bei Einsätzen zumindest Temporär angenommen wird, da die Öffentlichkeit in den allermeisten Fällen deutlich Kenntnis von dem Ereignis nimmt (wenn auch nur durch rasende Feuerwehrleute mit in Bayern quasi zugelassenen Dachaufsetzern ;) )

    Das alles heißt natürlich nicht, dass andere Gesetze (Menschenwürde etc. übergangen werden dürfen) und ein Opfer oder ziviler Beteiligter identifizierbar veröffentlicht werden darf.

    Nun zu den Decken: Ist es unsere Aufgabe? Was wollen wir damit erreichen? Ein Pressefotograf verdient mit der Arbeit sein Geld. Ihm auf diese äußerst unkommunikative Art vorschreiben zu wollen, wie er seinen Job zu machen hat und wieviele "Informationen" (durch Beobachten) der Journalist erhält, ist meiner Meinung nach grenzwertig zu sehen. In den Landespressegestzen spricht man davon, dass keine Zensur statt findet. Eine objektive Berichterstattung ist also schwer. Dem Journalisten wird die "Urquelle" seiner Informationen verwehrt - ohne dass er den Einsatzerfolg gefährdet.

    Nun kommt es vor, dass der Fotograf, wenn man es zulässt oder er sich einfach einen anderen Weg sucht, Aufnahmen macht, die nur mit einer Unkenntlichmachung oder besser gar nicht veröffentlicht werden dürften. Was veröffentlicht wird, liegt dennoch immer in der Verantwortung der veröffentlcihenden Stelle - sprich der Redaktion(sleitung). Der Fotograf kann erstmal anbieten, was er will. Nicht zuletzt der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 07.12.2010 (Akz: IV ZR 30/09) festgestellt, dass eine Weitergabe von Bildnissen im presseinternen Gebrauch keine Verbreitung des Bildnisses darstellt. In diesem Fall ist vielmehr von Bedeutung, dass nach diesem Urteil auch keine Prüfpflicht hinsichtlich der geplanten Verwendung gemäß der Grundsätze der Störerhaftung aufzubürden ist.

    Nicht zu vergessen, dass manchmal die Bilder auch für die Feuerwehr (Einsatznachbesprechung, Schulung, Rechtstreit..) wichtig sein könnten. Kommt es nun vor, dass Bilder in dieser Art veröffentlicht werden, liegt es an den Betroffenen ggf. den Rechtsweg zu gehen und an allen anderen, sich beim Presserat darüber zu beschweren. Eine Vorverurteilung ("Wir halten jetzt decken hoch, sonst werden Fotos von den Verletzten veröffentlicht") finde ich mehr als schwierig.

    Dazu wird auch sicher kein Vertrauensverhältnis zwischen Pressevertretern und Einsatzkräften aufgebaut und der Fotograf wird motiviert das Presse- und Bildrecht, das weitestgehend eine Grauzone ist, in seine Richtung auszudehnen. Ich habe auch schon Einsatzstellen erlebt, wo Feuerwehren mit Sondersignal (!) weitere Decken zum Hochhalten (ausschließlich ggü. der Presse) geholt haben. Geredet hat mit der Presse aber keiner...

    Dazu der Denkansatz meinerseits: Das Foto mit der Decke vor dem Unfallwrack ist für mich als Fotografen ein dankbares Bild: Ich brauche nicht mehr drauf zu achten, was zu sehen ist und kann dieses Bild gut veröffentlichen und JEDER Mensch mit funktionierendem GMV weiß, dass hinter der Decke etwas ganz schön ekelhaftes ist. Dazu versaue ich es mir mit den Pressevertretern, denen ich bei der nächsten Hauptversammlung erklären will, dass es ja so wenige Freiwillige gibt und man doch bitte mitwerben soll - aber 5-10 Leute zum Decken hochhalten habe ich noch immer...
    Wird keine Decke hochgehalten (außer wenn sich Schaulustige sammeln) und ich kommuniziere die Maßnahmen und Wünsche der Feuerwehre jetzt gerade mal 2 Minuten keine Bilder zu machen um den Betroffenen zu entlasten, dann habe ich Zusammenarbeit signalisiert und sollte mich ohnehin darauf verlassen, dass solche Fotos nicht veröffentlicht werden. Aber ja, auch hier gibt es - wie wir sehen - schwarze Schafe. Heißt aber nicht dass das die Regel ist. Nur weil eine Feuerwehr mal einen über den Durst in Uniform trinkt, sind wir auch nicht alle Alkkoholabhängig. Soviel Differenzierung erwarten wir auch von der Presse, also sollten wir sie auch haben.

    Das weitere Problem, das weiter unten schon verlinkt ist, ist das der Handyfoto-Feuerwehrleute. Wenn ich der Presse einen Teil einer öffentlichen Einsatzstelle verwehren und dann aber von den Einsatzkräften Fotos vom verwehrten Teil veröffentlicht (auf Homepage, an Zeitung verkauft, in Facebook...) wird, habe ich ganz schnell, ganz große Probleme. Und es ist gar nicht so selten, dass Redaktionen solche Fotos angeboten werden.

    Also, was machen? Alles mit Maß und Ziel und Kommunikation - war schon immer das Beste! Wenn es einer übertreibt und unbelehrbar ist, kann man immernoch große Aktionen starten...

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