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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaHäusliche Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit36 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg769809
Datum09.08.2013 12:03      MSG-Nr: [ 769809 ]11008 x gelesen

Das kann teuer werden... Vor allem weil es eben schon beim VGH Ba-Wü war. Bleibt nur noch das Bundesverwaltungsgericht über.

Geschrieben von Klaus S.ich habs mal bei Freiwillige Feuerwehr eingestellt,weil der Arbeitgeber eine FF ist.

Habe mit erlaubt, es in BF zu ändern, da das ja nicht von der Art des Dienstherren abhängt und bei den klassischen BFen vermutlich zahlenmäßig viel mehr diensthabende Einsatzleiter in verschiedenen Ebenen Bereitschaft haben.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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