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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Häusliche Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit | 36 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 769811 | ||
Datum | 09.08.2013 12:42 MSG-Nr: [ 769811 ] | 9915 x gelesen | ||
Hallo, gehrieben von Christian F.: Habe mit erlaubt, es in BF zu ändern, da das ja nicht von der Art des Dienstherren abhängt und bei den klassischen BFen vermutlich zahlenmäßig viel mehr diensthabende Einsatzleiter in verschiedenen Ebenen Bereitschaft haben. Ist in dem Zusammenhang auch ok, aber: Auch bei inzwischen vielen (größeren, rein ehrenamtlichen) FF gibt es inzwischen derartige Bereitschaftssysteme. Ob es nun um Einsatzleiter - EvD, BvD oder wie auch immer benannt - geht, deren Dienst sich genau so gestaltet, wie im Urteil beschrieben, oder sogar um komplette Staffeln, die unter ähnlichen Bedingungen, nur ohne Dienstfahrzeug, ihren Dienst versehen. Und die dafür auch eine Aufwandsentschädigung (Pauschalvergütung) bekommen. Könnte sich das Urteil auch auf diese Kräfte auswirken? Ich denke grade drüber nach und tendiere zu eher nicht (weil sie nicht in einem regulären Dienstverhältnis mit der Kommune stehen, obwohl...). Was aber, wenn jemand auf die Idee kommt, daß doch...? Wäre unter Umständen ein ziemliches Faß (ohne Boden), was eventuell nicht unbedingt zu Verbesserungen führen würde - wie ich auch grade nicht so richtig weiß, ob das Urteil für die "echten" HA Führungskräfte mit Bereitschaftsdiensten nicht auch vielleicht eher ein Phyrrussieg ist... Gruß Daniel | ||||
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