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Bürgermeister
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaHäusliche Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit36 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY769813
Datum09.08.2013 12:49      MSG-Nr: [ 769813 ]9413 x gelesen

Servus,

Daniel, male das Mentekel nicht an die Wand. Aber f+r freiwillige Kräfte sehe ich da nis jetzt keine Probleme, weil, wie du schon richtig sagst, kein Arbeitsverhältnis mit der Kommune besteht. Was das Urteil noch betrifft ist die Tatsache, dass wenn ein BGM einen Bauhofmitarbeiter zum Dienst in der Feuerwehr "verdonnert", dieser alle Übungszeiten, die außerhalb der Regelarbeitszeit liegen, vergütet bekommt.

Für die Berufsfeuerwehrleute kann ich mir vorstellen, dass die Gemeinden die "Bereitschaftszeit" zukünftig auf der Wache ableisten läßt. Oder geht das so nicht?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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