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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Häusliche Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit | 36 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 769823 | ||
Datum | 09.08.2013 13:30 MSG-Nr: [ 769823 ] | 8841 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Christian F.: Aber... was ist mit den Mitarbeitern, die bei der Kommune irgend wo in der Verwaltung, der Technik,... arbeiten und in der FF ehrenamtlich diesen Bereitschaftsdienst versehen... Wie grade schon (in der Antwort an Anton) geschrieben: Wir hätten da zwei HA Gerätewarte, die auch FF Bereitschaftsdienst versehen... Mein Gedanke wäre dann noch die Richtung, wenn Bereitschaftszeit = Arbeitszeit ist, darf dann derjenige, der gerade für die Kommune "gearbeitet" hat nun ohne Ruhezeit bei seinem zivilen Arbeitgeber zur Arbeit antreten? Oder gilt dieses besondere Problem dann wiederum nur, wenn er auch tatsächlich von der Bereitschaft heraus durch Alarmierung in den Einsatzdienst versetzt wurde? Auch interessante Aspekte. Ich tendiere stark zu letzterem, da der im Artikel angesprochenen Nachteil, dass er in seiner Freizeitgestaltung eingeschränkt wird vorwiegend ein Arbeitsrechtliches Problem ist und den Mitarbeiter vor einer Benachteiligung durch den Arbeitgeber durch "Umdeklarierung" der Tätigkeit in Bereitschaftszeit schützen soll. Das mit der Benachteiligung durch Arbeitgeber aber liegt im EA-Verhältnis (mangels Kommune = Arbeitgeber) ja gerade nicht vor. Ich denke (auch), dabei sollte man es auch absichtlich belassen, das ganze könnte sonst zu einem ziemlichen Boomerang werden (defakto wären derartige Bereitschaftsdienste bei FF so - falls sich jemend auf das Urteil bezöge - nicht mehr durchführbar. Konsequenz: Abschaffung. Was auch nicht so gut wäre, denn die Bereitschaftsdienste wurden ja nicht ohne Grund eingeführt). Gruß Daniel | ||||
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