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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Häusliche Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit | 36 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 769832 | ||
Datum | 09.08.2013 13:55 MSG-Nr: [ 769832 ] | 8774 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Christoph R.: wie soll dass denn funktionieren? Das stimmt so ja nun auch nicht so ganz, denn der ZF FF geht ja nicht direkt nach der Aufnahme oder dem TM 2 zum ZF-Lehrgang. Heißt also bei absolvierten FF-Führungslehrgängen TF-Lehrgang + GF I und II + ZF I + II = 5 Wochen zzgl. sonstiger Lehrgänge (in manchen Bundesländern auch mehr). Aber davon ab würde ich den hauptamtlichen gD/hD auch nicht wirklich mit dem FF Zug oder Verbandsführer gleichstellen wollen. Der Hauptamtliche ist logischerweise einfach (erheblich) "tiefer in der Materie", was schlicht zu repektieren ist. Gruß Daniel | ||||
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