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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaHäusliche Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit36 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg769834
Datum09.08.2013 14:01      MSG-Nr: [ 769834 ]8748 x gelesen

hallo,

Um dem Recht zu genügen, sind zwei zusätzliche Einsatzleiter nötig. Die sind schon eingestellt, werden aber bis Frühjahr 2015 noch ausgebildet. Die bisherigen neun Einsatzleiter werden so in die 24-Stunden-Schichten der Wehr eingebunden, damit sie ihre Bereitschaft künftig voll in der Zentrale zubringen.
ist dann ja die logische Konsquenz

Die spannende Frage ist ob diese Lösung dann wirklich im Sinne der betroffenen Mitarbeiter ist?

=> ich bin weniger oft dran, aber wenn ich dran bin muss ich auf der Wache arbeiten ...

MkG Jürgen Mayer

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