Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Häusliche Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit | 36 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 769914 |
Datum | 10.08.2013 21:01 MSG-Nr: [ 769914 ] | 8283 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
Führungskraft der Feuerwehr (höherer feuerwehrtechnischer Dienst).
Geschrieben von Christian R. Für die ELD ein persönlicher Sieg. Sie müssen nämlich garantiert nicht ZUSÄTZLICH Bereitschaft auf der Wache leisten!
Nicht zwangsläufig... Ich kenne auch Berufsfeuerwehren (beispielsweise BF Salzgitter), bei denen der B-Dienst (zweiter Einsatzleitdienst, übernimmt die Einsatzleitung wenn der A-Dienst bereits im Einsatz ist oder bei Großbränden) generell fast immer außerhalb der Bereitschaftszeit ist. Die Führungspersonen, die ihn wahrnehmen arbeiten größtenteils im Tagesdienst und haben "nebenbei" noch die Funktion B-Dienst, sind aber dann nicht immer 24h auf der Wache... Und wenn das Urteil da dann auch drauf auswirken würde, könnten die dabei eventuell ein massives Problem bekommen...
Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!
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