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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Häusliche Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit | 36 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 769921 | ||
Datum | 11.08.2013 00:31 MSG-Nr: [ 769921 ] | 8409 x gelesen | ||
Geschrieben von Felix H. Ich kenne auch Berufsfeuerwehren (beispielsweise BF Salzgitter), bei denen der B-Dienst (zweiter Einsatzleitdienst, übernimmt die Einsatzleitung wenn der A-Dienst bereits im Einsatz ist oder bei Großbränden) generell fast immer außerhalb der Bereitschaftszeit ist. Die Führungspersonen, die ihn wahrnehmen arbeiten größtenteils im Tagesdienst und haben "nebenbei" noch die Funktion B-Dienst, sind aber dann nicht immer 24h auf der Wache. Was auch immer du mit A- und B-Dienst meinen magst... So ziemlich alle BFs in Städten mit weniger als ca. 250.000 Einwohnern haben den höchsten Führungsdienstgrad als Bereitschaftsdienst von zu Hause organisiert. Der Zugführer ist jedoch im 24h-Dienst auf der Wache. Bei den größeren BFs ist auch der Verbandsführer 24h auf der Wache und darüber gibt es ggf. noch einen Bereitschaftsdienst (z. B. Amtsleiter und Stv.). Bei den wirklich großen BFs (~500.000 Ew.-Städte) gibt es auch diesen Direktionsdienst 24/7 auf der Wache. In Ulm ging es um den Zugführer, der so oft ausrücken muss, dass man das nicht mehr sinnvoll von zuhause machen kann. Auch nicht als Good-will der Kollegen. Geschrieben von Felix H. Und wenn das Urteil da dann auch drauf auswirken würde, könnten die dabei eventuell ein massives Problem bekommen... Denke ich weniger, weil das ein ganz anderes Thema als der Zugführer-/EvD-Dienst ist. Gruß, Stefan Gruß, Stefan | ||||
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