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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaHäusliche Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit36 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW769970
Datum12.08.2013 10:46      MSG-Nr: [ 769970 ]8470 x gelesen

Geschrieben von Daniel R.gehrieben von Christian F.:
"Habe mit erlaubt, es in BF zu ändern, da das ja nicht von der Art des Dienstherren abhängt und bei den klassischen BFen vermutlich zahlenmäßig viel mehr diensthabende Einsatzleiter in verschiedenen Ebenen Bereitschaft haben."
Ist in dem Zusammenhang auch ok, aber: Auch bei inzwischen vielen (größeren, rein ehrenamtlichen) FF gibt es inzwischen derartige Bereitschaftssysteme. Ob es nun um Einsatzleiter - EvD, BvD oder wie auch immer benannt - geht, deren Dienst sich genau so gestaltet, wie im Urteil beschrieben, oder sogar um komplette Staffeln, die unter ähnlichen Bedingungen, nur ohne Dienstfahrzeug, ihren Dienst versehen. Und die dafür auch eine Aufwandsentschädigung (Pauschalvergütung) bekommen.

Könnte sich das Urteil auch auf diese Kräfte auswirken?


Indirekt über ggf. höhere Forderungen ja.

Viel mehr betroffen sind aber die echt hauptamtlich beschäftigen Führungskräfte in echten Freiwilligen Feuerwehren mit nur wenigen HA-Kräften, die drängt man entwedr komplett aus dem Alarmdienst (total "sinnvoll"), oder man "zwingt" die für die Einsätze in die FF-Struktur (wie lange geht das gut, bis der nächste klagt), oder man macht ein echtes Schichtmodell...
Wobei da der Urteilstext/Begründung ggf. weiter hilft, weil m.E. zwischen dem Bereitschaftsdienstmodellen mit aufgrund der Strukturen recht häufigen Alarmen und denen mit nur sehr wenigen Einsätzen schon ein Unterschied ist.

Ausserdem triffts ggf. die Notärzte (selbstfahrend oder abgeholt) in ähnlichen Modellen, da wird man drauf warten können, bis das da kostenwirksame Folgen hat...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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