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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Häusliche Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit | 36 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 769970 | ||
Datum | 12.08.2013 10:46 MSG-Nr: [ 769970 ] | 8470 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel R. gehrieben von Christian F.: Indirekt über ggf. höhere Forderungen ja. Viel mehr betroffen sind aber die echt hauptamtlich beschäftigen Führungskräfte in echten Freiwilligen Feuerwehren mit nur wenigen HA-Kräften, die drängt man entwedr komplett aus dem Alarmdienst (total "sinnvoll"), oder man "zwingt" die für die Einsätze in die FF-Struktur (wie lange geht das gut, bis der nächste klagt), oder man macht ein echtes Schichtmodell... Wobei da der Urteilstext/Begründung ggf. weiter hilft, weil m.E. zwischen dem Bereitschaftsdienstmodellen mit aufgrund der Strukturen recht häufigen Alarmen und denen mit nur sehr wenigen Einsätzen schon ein Unterschied ist. Ausserdem triffts ggf. die Notärzte (selbstfahrend oder abgeholt) in ähnlichen Modellen, da wird man drauf warten können, bis das da kostenwirksame Folgen hat... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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