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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Atemschutzüberwacher und ihre Westen.... | 94 Beiträge | ||
Autor | Domi8nic8 S.8, Pfäffikon SZ / Schweiz / Schwyz | 770203 | ||
Datum | 14.08.2013 07:33 MSG-Nr: [ 770203 ] | 30816 x gelesen | ||
Nach dem alten Reglement (aktuell befindet sich dieses in der Ablösung) war das in der Schweiz sehr oft der Standard. Der Truppüberwacher durfte nicht mehr als 2 Trupps gleichzeitig überwachen. Zudem mussten diese Trupps durch dieselbe Öffnung ist Gebäude eindringen, d.h. du hast pro Zugangspunkt 1 Truppüberwacher mit max 2 Trupps. Solange nun nicht mehr als 2 Trupps durch dieselbe Öffnung in das Gebäude eingedrungen sind, hast du auch gut sehen können wer da nun wen überwacht. Mit dem neuen Reglement ist die Überwachung grundsätzlich bei der EL/Abschnitt angesiedelt, welche die Überwachung delegieren kann. Dabei kann das sowohl der Maschinist oder ein dezidierter Truppüberwacher sein. Dort ist die Menge der überwachten Trupps nicht mehr geregelt, jedoch wird auf Praxiswerte von max. 3-4 Trupps/Überwacher verwiesen. Dieser Beitrag repräsentiert meine rein private Meinung. Weder mein Arbeitgeber, noch meine Feuerwehr, deren tragende Gemeinde noch die Gebäudeversicherung muss dieselbe Meinung teilen. | ||||
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