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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht in Zeiten des Internets - war: Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Pol | 9 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770533 | ||
Datum | 18.08.2013 12:51 MSG-Nr: [ 770533 ] | 2648 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Lars T. Von mir erfährt niemand etwas, Ausnahmen: meine Geschwister, die auch hier in der FF und ohnehin meistens dabei sind. Dann wird auch nach einem Einsatz mal im kleinen Geschwister-Kreis Manöverkritik betrieben. Gut und die Partnerin halt mal, weil mit irgendwem muß man ja auch drüber reden um´s Ganze zu verarbeiten. Doch keine Details. kleine Ergänzung: Informationen die nach einem Einsatz im Polizeibericht stehen und damit in der Regel danach auch in der Zeitung veröffentlicht werden können auch frei weitergegeben werden. Informationen über den Brand die jeder Zuschauer vom offentlichen Grund aussserhalb der abgesperrten Einsatzstellen sehen kann sind auch unkritisch. "aus dem Dachstuhl haben meterhohe Flammen herauszüngelt" darf man schon weitererzählen ;-) aber: "die Hanfplantage auf dem Dachboden hats übel erwischt" dürfte, solange diese Info z.B. nicht offiziell an die Presse weitergegeben wurde nicht weitererzählt werden ;-) MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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