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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerschwiegenheitspflicht in Zeiten des Internets - war: Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Pol9 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen770537
Datum18.08.2013 13:57      MSG-Nr: [ 770537 ]2340 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M.
Informationen die nach einem Einsatz im Polizeibericht stehen und damit in der Regel danach auch in der Zeitung veröffentlicht werden können auch frei weitergegeben werden.

Informationen über den Brand die jeder Zuschauer vom offentlichen Grund aussserhalb der abgesperrten Einsatzstellen sehen kann sind auch unkritisch.

Das bezweifel ich ja auch nicht, aber ich persönlich muß solche Informationen nicht verbreiten. Ich mach´s Feuer aus und gut ist. Mit dem Verbreiten von Informationen aka Nachrichten verdienen andere ihr Geld.

Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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