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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht in Zeiten des Internets - war: Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Pol | 9 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 770537 | ||
Datum | 18.08.2013 13:57 MSG-Nr: [ 770537 ] | 2340 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Informationen die nach einem Einsatz im Polizeibericht stehen und damit in der Regel danach auch in der Zeitung veröffentlicht werden können auch frei weitergegeben werden. Das bezweifel ich ja auch nicht, aber ich persönlich muß solche Informationen nicht verbreiten. Ich mach´s Feuer aus und gut ist. Mit dem Verbreiten von Informationen aka Nachrichten verdienen andere ihr Geld. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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