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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerschwiegenheitspflicht in Zeiten des Internets - war: Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Pol9 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen770538
Datum18.08.2013 14:02      MSG-Nr: [ 770538 ]2443 x gelesen

Geschrieben von Lars T.Das bezweifel ich ja auch nicht, aber ich persönlich muß solche Informationen nicht verbreiten. Ich mach´s Feuer aus und gut ist. Mit dem Verbreiten von Informationen aka Nachrichten verdienen andere ihr Geld.

Stand heute hast du in Facebook etc. eh schon was stehen, bevor du wieder zu hause bist.
Das ist mir jetzt schon ein paarmal aufgefallen. Sowohl bei "öffentlichkeitswirksamen" Einsätzen (Sprich Flammen weit zu sehen), als auch bei weniger medienwirksamen....

Bei diesem Einsatz war schon nach ca. 30 min Einsatzdauer der erste Bericht und die ersten Bilder online...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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