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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | GW - L 1 Zuschußrichtlinie Bayern - wer ist gerade in der Beschaffung? | 38 Beiträge | ||
| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 770610 | ||
| Datum | 19.08.2013 09:29 MSG-Nr: [ 770610 ] | 14098 x gelesen | ||
Servus, Geschrieben von Linus D. Wie überaus geschickt, die Kostenplanungen im Internet preiszugeben... das ist doch völlig normal. Schon am ersten oder 2. Tag des Kommandantenlehrgangs lernst du, dass (und wie) du eine größere Investition in die Feuerwehr anmeldet. So ist es sinnvoll, dass du die Kosten für ein neues Fahrzeug in die mittelfristige Haushaltsplanung einstellen läßt. So ganz schön mit Antrag und allem "pipabo" und dann wird das im Gemeinderat beschlossen und steht im Haushalt. Und der Haushalt ist doch was Öffentliches. Wer sich da gerne durchkämpft, der wird sicher bei dem einen oder anderen Posten was interessantes zum Lesen finden. Und für die Haushaltsplanung kann ich ja keine "Hausnummern" als Zahlen angeben und sollte schon eine einigermaßen realistisache Kostenschätzung machen. Also kann jeder "geneigte" Mensch erfahren, mit welchen Kosten die Kommune für ihr neues Fahrzeug rechnet. Ist doch jetzt nicht schlimm. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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