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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | Zu Recht mit Blaulicht unterwegs? war: Alarmserver - Was ist zu ... | 29 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 770643 | ||
| Datum | 19.08.2013 11:57 MSG-Nr: [ 770643 ] | 6187 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel R. Ist das jetzt wieder eine bayrische Spezialität? Oder anders: In der Regel wird doch eine SMS-Alarmierung resp. -Benachtrichtigung zusätzlich verwendet, d.h. z.B. zusätzlich zur Sirene. Soll nun ein FA als nicht alarmiert gelten, weil er sich außerhalb des "Hörbereichs" der Sirene aufhält (der mit dem DME/FME gilt aber als alarmiert?) Ja. Das ist "Selbstschutz" der LtS. Es gibt eben nach TR-BOS zugelassene/ vorgesehene Alarmierungsmittel. Diese hält die LtS "gesichert" vor. Würde die SMS-"Alarmierung" nun auch als Alarmierung zählen, dann müßste die LtS diesen Service bis zum Sankt Nimmerleinstag anbieten. Dazu kommt, dass das dann auch dazu führen würde, dass die Kommunen weniger Geld für die TR-BOS konformen Alarmierungswege ausgeben würden (sprich weniger FME/ DME beschaffen) und somit die eigentlich als Serviceleistung vorgesehene Textbenachrichtiung zur alleinige Alarmierung mutieren würde. Dies würde aber an die LtS wieder ganz andere Anforderungen an Dokumentation, Betriebssicherheit des Info-Systems, Betriebssicherheit seitens der Schnittstelle zum Mobilfunkbetreiber,... erfordern. Und das alles spart man sich, wenn man das eben nur als Info-System laufen lässt und das was es ausspuckt nicht als Alarmierung, sondern nur als Textbenachrichtigung bezeichnet. Dann ist auch nur der alarmiert, der über FME/ DME bzw. Sirene alarmiert wurde. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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