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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaZu Recht mit Blaulicht unterwegs? war: Alarmserver - Was ist zu ...29 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW770737
Datum19.08.2013 20:16      MSG-Nr: [ 770737 ]6044 x gelesen

Geschrieben von Daniel R. Es sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe, ob die Leitstelle harausstellt, daß die SMS-Alarmierung ganz klar nur eine Zusatzoption, ein freundlicher "Service", ist, oder ob sie behauptet, daß ein FA, der per SMS von einem Einsatz Kenntnis erlangt, "nicht alarmiert" ist. Letzteres widerspricht nämlich dem GMV.


Ich verstehe dich nicht!?

Wenn die Leitstelle herausstellt, daß die SMS-Alarmierung... nur ein... ein freundlicher "Service" ist,
Dann bedeutet das genau
daß ein FA, der per SMS von einem Einsatz Kenntnis erlangt, "nicht alarmiert" ist.


zB
Jeder Alarmierung einer Meldegruppe geht zusätzlich als SMS an alle FM/SB im Verteiler.
Also die Meldegruppe "1 Mitte" mit ges. 21Meldeempfänger wird "angepiept" weil ein Müllcontainer brennt.
Als Service geht eine SMS an alle 250FM/SB raus.
Es wäre doch ziemlich blöd wenn nun alle 250FM/SB zu dem brennenden Container fahren weil sie ja davon gewußt haben!?

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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