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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | Zu Recht mit Blaulicht unterwegs? war: Alarmserver - Was ist zu ... | 29 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 770791 | ||
| Datum | 20.08.2013 08:31 MSG-Nr: [ 770791 ] | 5580 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Thomas M.: Ich verstehe dich nicht!? Ich Dich auch nicht! ;-) Jeder Alarmierung einer Meldegruppe geht zusätzlich als SMS an alle FM/SB im Verteiler. Wäre es. Aber was bitte soll eine SMS an alle 250 FA, weil ein Container brennt? Wen interessiert das (außer den 21 Alarmierten)? Jetzt mal im Ernst: Die SMS-Benachrichtigungen werden doch ggf. in aller Regel eher als zusätzliche - sicherlich nicht TR-BOS konforme - Möglichkeit zur Alarmierung genutzt, und nicht, um FA mit für sie völlig belanglosen Infos zu versorgen!? Und dann wird dies einfach Unfug: Wenn die Leitstelle herausstellt, daß die SMS-Alarmierung... nur ein... ein freundlicher "Service" ist, dann bedeutet das genau, daß ein FA, der per SMS von einem Einsatz Kenntnis erlangt, "nicht alarmiert" ist. Wenn die Info per SMS nicht nur Blabla ist, wovon ich jetzt mal ausgehe, ist es doch egal, auf welchem Weg ein FA von einem für ihn relevanten Einsatz Kenntnis erlang - Sirene, FME/DME, SMS, Telefon, Nachbar, auf Sicht, Brieftaube. Alarmiert ist alarmiert. Gruß Daniel | ||||
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