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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ersatzbeschaffung DL - war: Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 18 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 771099 | ||
Datum | 22.08.2013 13:38 MSG-Nr: [ 771099 ] | 2632 x gelesen | ||
Geschrieben von Lüder P. Warum wurde bei Euch die DLk nicht erst 5 Jahre spaeter ersetzt? Warum wurde die "echte" Restlaufzeit nicht ausgenutzt?In Zeiten der doppischen Haushalte wird das noch öfter auftreten. Wenn im Haushalt steht, dass ein Fahrzeug nichts mehr wert (= abgeschrieben) ist, kommt zur "echten" Restlaufzeit noch eine Zeit hinzu. Die steht schön schwarz auf weiß da, die kommt dann noch aus Landesvorgaben... Und wenn der Ersatz für die abgeschriebene Leiter dann noch ein paar prägnante Unterschiede (z.B. mehr Korblast, Knickgelenk) hat, ersetzt man recht flott ein eigentlich noch gutes Fahrzeug. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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