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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ersatzbeschaffung DL - war: Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 18 Beiträge | ||
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 771102 | ||
Datum | 22.08.2013 14:04 MSG-Nr: [ 771102 ] | 2585 x gelesen | ||
Geschrieben von Lüder P. Gibt es zwischen beiden Staedten soviel Unterschiede im Bedarf? Kann der Nachbar mit Eurem alten Gelump auch noch richtig Menschen retten? Ja, die Unterschiede gab und gibt es. Es war damals (1996) die erste DL für die Gemeinde. Der Nachfolger dieser DL wurde mittlerweile auch ausgemustert. Nun wird ein Neufahrzeug gekauft. Geschrieben von Lüder P. Warum wurde bei Euch die DLk nicht erst 5 Jahre spaeter ersetzt? Warum wurde die "echte" Restlaufzeit nicht ausgenutzt? Nach 20 Jahren Laufzeit kostet es eine Stange Geld, um die DL wieder komplett zu überholen. Das war es unseren Entscheidungsträgern nicht wert. Geschrieben von Lüder P. Hatte der Nachbar schon eine DLK? Nein. Aber auch der Nachfolger war dann eine gebrauchte Leiter. Audiatur et altera pars. | ||||
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