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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ersatzbeschaffung DL - war: Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 18 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 771110 | ||
Datum | 22.08.2013 14:38 MSG-Nr: [ 771110 ] | 2465 x gelesen | ||
Geschrieben von Adolf H. Ja, die Unterschiede gab und gibt es. Nein. Die DLk ist grundsaetzlich auf den Einsatzzweck "hohe Haeuser" ausgerichtet. Diese sollten nach Bauordnung weitgehend gleich sein, schon gar im gleichen Landkreis. Aus was bestehen diese Unterschiede? Geschrieben von Adolf H. Es war damals (1996) die erste DL für die Gemeinde. Der Nachfolger dieser DL wurde mittlerweile auch ausgemustert. Nun wird ein Neufahrzeug gekauft. 1996 - nicht mal 20 Jahre, aber die dritte DLk wird beschafft. Geschrieben von Adolf H. Nach 20 Jahren Laufzeit kostet es eine Stange Geld, um die DL wieder komplett zu überholen. Das war es unseren Entscheidungsträgern nicht wert. Nach 10, 20 und 30 Jahren ist die Sache teuer. Die Nachbarwehr hat das Geld aber ausgegeben... In Hessen kann man normalerweise eine DLk erst nach 25 Jahren ersetzen. Vorher gibt es normalerweise keinen Zuschuss. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | ||||
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