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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ersatzbeschaffung DL - war: Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 18 Beiträge | ||
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 771117 | ||
Datum | 22.08.2013 15:05 MSG-Nr: [ 771117 ] | 2452 x gelesen | ||
Geschrieben von Lüder P. Aus was bestehen diese Unterschiede? Das eine ist eine finanzstarke kreisfreie Stadt, das andere eine kreisangehörige Gemeinde mit deutlich angeschlagenem Haushalt. Auch die Einsatzhäufigkeit ist dort geringer. Wenn man sich kein Neufahrzeug leisten kann, muss man eben in den sauren Apfel beißen. Wer sich privat ein Neufahrzeug kauft kommt unterm Strich auch günstiger weg als mit einer Finanzierung. Trotzdem können sich viel mehr Leute ein finanziertes Auto leisten als eine Barzahlung. Geschrieben von Lüder P. schon gar im gleichen Landkreis. Was es ja auch nicht ist. Geschrieben von Lüder P. 1996 - nicht mal 20 Jahre, aber die dritte DLk wird beschafft. Darum ja jetzt die Entscheidung zum Neukauf. Geschrieben von Lüder P. Nach 10, 20 und 30 Jahren ist die Sache teuer. Und wir sind der Meinung, dass nach 20 Jahren für uns Schluss ist, aus finanzieller und technischer Sicht. Wenn andere Kommunen meinen, dass das für sie nicht gilt, dann hat das uns nicht zu kümmern. Geschrieben von Lüder P. In Hessen kann man normalerweise eine DLk erst nach 25 Jahren ersetzen. Vorher gibt es normalerweise keinen Zuschuss. Da kann man sich durchaus überlegen, ob man nicht ohne Zuschuss neu kauft. Viel Unterschied macht das dann je nach Fördersatz ja nicht mehr. Audiatur et altera pars. | ||||
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