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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ersatzbeschaffung DL - war: Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 18 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 771120 | ||
Datum | 22.08.2013 15:23 MSG-Nr: [ 771120 ] | 2454 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton K. Wieso brauchen denn Kommunen Drehleitern, die einen vorbildlichen VB haben? Wieso gibt´s überhaupt DL? Nicht um Wasser von oben in brennende Gewerbe-/ Lagerhallen rein zu spritzen. Dafür sind die Dinger deutlich zu teuer. Die DLK ist zuallererst unser mitgeführter Rettungsweg für alle Objekte, in denen kein zweiter baulicher Rettungsweg besteht und wo wir mit tragbaren Leitern nicht ausreichend wirken können. Gerade bei Gewerbebauten kannst Du aber durch die entsprechenden Vorschriften des VB erreichen, dass für den Zweck "Menschenrettung" überhaupt keine DLK erforderlich ist, sondern alles über einen zweiten baulichen Rettungsweg läuft. Zumal dann, wenn keine DLK vor Ort vorhanden ist. Wenn der VB das nicht schafft, dann ist etwas grundsätzliches schief gelaufen. Und das nächste ist: Wenn es um die Genehmigung neuer Objekte geht, die dann erstmals eine DLK erfordern würden die bisher nicht vorhanden ist und auch nicht in der Zeit in der man sie gerne vor Ort hätte da sein kann, dann kann das Objekt halt nicht genehmigt werden. Deshalb muss man aber keine DLK kaufen, denn die Lösung heißt (s.o.) i.d.R. VB (in Form des baulichen Brandschutzes). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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