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RubrikAusbildung zurück
ThemaMastwurf Pflicht?24 Beiträge
AutorDani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg771224
Datum24.08.2013 09:46      MSG-Nr: [ 771224 ]7148 x gelesen
Infos:
  • 24.08.13 FwDV 1

  • Geschrieben von Stephan S.
    Erklär mir mal bitte wie du das genau meinst. Danke


    Hallo,

    du lässt einige Meter des Seilanfangs frei, machst dann den Mastwurf am Saugkorb und bindest mit dem Rest der Leine die Saugleitung ein.

    Mit dem freien Ende der Leine kann der Maschinist dann den Saugkorb in die gewünschte Richtung bugsieren, z.B. bei einem fließenden Gewässer gegen die Flussrichtung.

    Falls du dir's noch nicht vorstellen kannst muss ich mal suchen, ich habe glaub irgendwo noch ein Bild davon.

    Generell wird laut Lehrstoffblättern für den TM1 in Ba-Wü der Zimmermannsschlag gemäß FwDV1 gelehrt, der Mastwurf aber wegen diesem Vorteil als Alternative ebenfalls vorgestellt.

    Grüße
    Daniel

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