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Grundausbildung

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RubrikAusbildung zurück
ThemaMastwurf Pflicht?24 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg771252
Datum24.08.2013 14:27      MSG-Nr: [ 771252 ]6212 x gelesen
Infos:
  • 24.08.13 FwDV 1

  • Hallo Anton,

    ich habe schon in meiner JF- Zeit (ab ca. 1968) und in der GA 1979 den Zimmermannsschlag gelernt.

    Die Vorteile des Mastwurf kenne ich (siehe anderen Beitrag). Aber ich kann mit beidem Leben.

    Ich kann auch damit Leben das bei entsprechender Wasserentnahmestelle (Kurze Saugleitung, flaches Ufer) ohne Halteleine gearbeitet wird. Ausgebildet habe ich, Halteleine und Zimmermannsschlag. Erfahrungen aus Hessen und Ba- Wü

    Gruß
    Michael

    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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