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Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz
Feuerwehrdienstvorschrift
Niedersachsen
RubrikAusbildung zurück
ThemaMastwurf Pflicht?24 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen771256
Datum24.08.2013 14:48      MSG-Nr: [ 771256 ]6204 x gelesen
Infos:
  • 24.08.13 FwDV 1

  • Geschrieben von Felix H.Eventuell ist es auch denkbar, dass es in der Kreisausbildung mit Hinblick auf die Leistungsüberprüfungen (wo der Mastwurf wohl Pflicht ist) der Mastwurf gelehrt wird, an der NABK dann nicht mehr, weil die FwDV1 wie schon von Vorpostern zitiert auch den Zimmermannsstich hergibt.

    Als die FwDV 1 in Nds eingeführt wurde, wurde es uns freigestellt, was wir auf Kreisebene ausbilden, es sollte nur einheitlich sein. Wenn man natürlich als Ausbilder seit den 60er Jahren immer den Mastwurf ausgebildet hat, fällt es dem Ausbilder schwer, noch was neues zu lernen. Also bleibt es beim Mastwurf.
    Mit der Leistungsüberprüfung meinst du wahrscheinlich die Kreiseimerfestspiele, denn eine Leistungsüberprüfung wie in anderen Bundesländern gibt es in Nds. nicht. Was dort in den Regeln drin steht, weiß ich allerdings nicht mehr, da wir dort seit 25 Jahren nicht mehr mitmachen.

    Gruß
    Heinrich

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