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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrbedarfsplan jetzt auch in Bayern gefordert53 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW771331
Datum25.08.2013 16:48      MSG-Nr: [ 771331 ]19274 x gelesen

Welche Stärke bzw. Ausstattung wird damit verknüpft ?

1.2 Hilfsfrist
Um ihre Aufgaben im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst erfüllen zu können, müssen die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können. Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang einer Meldung bei der Alarm auslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist).

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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