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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrbedarfsplan jetzt auch in Bayern gefordert53 Beiträge
AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY771367
Datum26.08.2013 00:05      MSG-Nr: [ 771367 ]18581 x gelesen

Geschrieben von Michael R.dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang einer Meldung bei der Alarm auslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist).

In BY läuft soweit ich weiß die Hilfsfrist erst mit dem Ausrücken an.

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