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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrbedarfsplan jetzt auch in Bayern gefordert53 Beiträge
AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern771408
Datum26.08.2013 12:33      MSG-Nr: [ 771408 ]18254 x gelesen

Geschrieben von Sascha H.In BY läuft soweit ich weiß die Hilfsfrist erst mit dem Ausrücken an.

Hallo Sascha,

wenn Du die Feuerwehr meinst glaube ich das nicht. Der bereits genannte Punkt 1.1 der VollzBekBayFwG sagt: "...Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Brandmeldung bei der alarmauslösenden Stelle ...". Die bayerischen Feuerwehrbedarfspläne die ich kenne interpretieren das so, dass ab dem Eingang des Notrufes die Hilfsfrist läuft.

Im Rettungsdienst schaut es anders aus, da sind es nach § 2 (1) der AVBayRDG: "dass Notfälle im Versorgungsbereich einer Rettungswache in der Regel spätestens 12 Minuten nach dem Ausrücken ... erreicht werden können"


Schöne Grüße

Florian

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

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