| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Feuerwehrbedarfsplan jetzt auch in Bayern gefordert | 53 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 771475 | ||
| Datum | 26.08.2013 20:36 MSG-Nr: [ 771475 ] | 18093 x gelesen | ||
Servus Florian, Geschrieben von Florian F. Da steht aber auch ein "soweit" drin das nicht unerheblich ist: das bedeutet aber lediglich, dass die betreffende Feuerwehr ihre Mindeststärke erfüllen muss, und grundsätzlich in der Lage ist ihre Einsätze abzuarbeiten bzw. hierzu ihren Beitrag zu leisten... sprich: sie muss zu mehr oder weniger "normalen" Zeiten ausrücken. Eine geregelte Tagesalarmstärke fordert das erstmal nicht ausdrücklich. Da gäbe es sonst viele Feuerwehren/ Löschgruppen/... in Bayern (und wahrscheinlich auch bundesweit), die man dann zusperren müsste. Geschrieben von Florian F. D.h. Sie müssen die Aufgaben Abwehrende Brandschutz, Technischer Hilfsdienst und Sicherheitswachen erfüllen können. Wenn sie das hinbekommen, wunderbar dann habe ich als Gemeinde ja auch kein Interesse eine Feuerwehr aufzulösen, falls man tagsüber aber nur mit zwei Einsatzkräften da steht, sollte man sich schon mal Gedanken machen ob die Eigenständigkeit der Feuerwehr noch so viel Sinn macht. Und wo steht diese Forderung bezüglich der Tagesalarmstärke konkret niedergeschrieben? Eine (gesetzliche) Grundlage habe ich hierfür jedenfalls bislang nicht gefunden. Geschrieben von Florian F. Zudem gibts in der AVBayFwG ja auch noch den § 4 (2): Nein. Die Mindeststärke beträgt dann eben 18 aktive Mitglieder (2 x 9 FM). Wird diese Mindeststärke unterschritten, muss über geeignete Maßnahmen nachgedacht werden. Gruß Markus | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|