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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Feuerwehrbedarfsplan jetzt auch in Bayern gefordert | 53 Beiträge | ||
| Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 771487 | ||
| Datum | 26.08.2013 22:24 MSG-Nr: [ 771487 ] | 17975 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Florian F.--- Erstmal gilt dieser Satz: "Die Mindeststärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr ist eine Gruppe in dreifacher Besetzung." somit 21 Einsatzkräfte. Dann gibts noch den hier "In Ausnahmefällen kann die Mindeststärke auf die zweifache Besetzung beschränkt werden.". Der Ausnahmefall sollte natürlich gut begründet sein. Wenn die Feuerwehr sowieso schon Probleme hat regelmäßig auszurücken wirds mit der Ausnahmeregelung wohl recht dünn. Wenn Sie es schafft mit 18 Einsatzkräften Ihre Aufgaben zu erfüllen ist das laut Gesetz auch ok und zugelassen. Könnte es nicht sein, dass die geforderte dreifache Gruppenstärke genau den Sinn hat, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine Gruppe für jeden Einsatz zur Verfügung zu haben? Jederzeit 27 FA zu haben macht doch keinen Sinn für kleine Feuerwehren, die typischerweise nur ein Fahrzeug besetzen müssen. Ob dann jederzeit eine Gruppe zur Verfügung steht, steht dabei natürlich auf einem anderen Blatt. Geschrieben von ---Florian F.--- Die Gemeinde hat dann folgende Möglichkeiten: e) Sie stellt eine tageszeitabhängige AAO auf, die beispielsweise werktags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr die doppelte Anzahl Einheiten alarmiert, um sicher eine arbeitsfähige Mannschaft aufbieten zu können. f) Sie teilt feste Ausrückegemeinschften ein, die grundsätzlich zusammen alarmiert werden und dann an der Einsatzstelle zusammen treffen. Dabei kann es feste oder flexible Aufgabenteilungen geben, z.B. MLF Ort A macht Innenangriff mit PA, TSF Ort B Wasserversorgung und Verkehrsabsicherung. Wenn dann noch ein paar PA-Träger vom TSF fehlende Kameraden vom MLF ersetzen können, ist eine konstruktive Zusammenarbeit erreicht, anstatt gleich beide Wehren mit geringer Tagesalarmstärke in Frage zu stellen. Das hat gleich mehrere Vorteile: Die kleineren Einheiten bleiben bestehen und bekommen sogar mehr Einsätze, was die Motivation der FA möglicherweise erhöht. Die FA der verschiedenen Einheiten lernen sich kennen und arbeiten zusammen. Falls dann irgendwann einmal ein Zusammenschluss erforderlich wird, wird dieser hoffentlich reibungsloser funktionieren. Und letztlich gibt es Regionen, da schafft es keine "große" Feuerwehr, in der geforderten Zeit vor Ort zu sein. Jetzt könnte man einwenden, dann kann man auch gleich die beiden Einheiten zwangsfusionieren. Aber jeder hier kennt die Beispiele, bei denen zum Beispiel 15 FA + 13 FA = 19 FA in der neuen Einheit geblieben sind. Wenn die kleinen Einheiten in der Lage sind, geforderte Qualifikationen (Gruppenführer, Atemschutzgeräteträger, ...) bereit zu stellen, ist es wahrscheinlich zielführender, sie als eigenständigen Einheiten zu erhalten und gemeinsam in den Einsatz zu schicken. e) und f) setzten natürlich voraus, dass die Einheiten auch zusammen üben. | ||||
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