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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dritte EU-Führerscheinrichtlinie ab 2013 | 16 Beiträge | ||
Autor | Fran8k H8., Moers / NRW | 771550 | ||
Datum | 27.08.2013 12:00 MSG-Nr: [ 771550 ] | 3326 x gelesen | ||
Das Thema ist vielleicht schon älter aber ich bin mal zufällig drauf gestoßen. Wie schaut es aus mit angehenden Berufsfeuerwehrleuten aus, die unter 21 sind und im Rahmen ihres Grundlehrganges einen Führerschein Klasse C erwerben müssen? Erfüllen die Feuerwehren eine der geforderten Punkte? Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin, 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden Die hier geschriebenen Beiträge geben allein meine private Meinung wieder | ||||
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