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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrbedarfsplan jetzt auch in Bayern gefordert53 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Fürth / Bayern771568
Datum27.08.2013 14:14      MSG-Nr: [ 771568 ]17311 x gelesen

Geschrieben von Florian F.Die bayerischen Feuerwehrbedarfspläne die ich kenne interpretieren das so, dass ab dem Eingang des Notrufes die Hilfsfrist läuft.
Und ab wann genau ist denn "ab Eingang des Notrufes"?
a) Ab dem ersten Rufzeichen, wenn ich die 112 wähle?
b) Bei Beginn des Gesprächs mit dem Disponenten?
c) Bei Ende des Gesprächs mit dem Disponenten?
d) ...
Das macht leicht mehrere Minuten Unterschied.

Gruß
Christian

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