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Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz
Tragkraftspritze
RubrikAusbildung zurück
ThemaMastwurf Pflicht?24 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg771629
Datum27.08.2013 23:42      MSG-Nr: [ 771629 ]5602 x gelesen
Infos:
  • 24.08.13 FwDV 1

  • Hallo Stefan,

    Geschrieben von Stefan R.Die Sache ist ja die, dass bei der NABK keine Halteleine (egal ob Zimmermannsstich oder Mastwurf) angelegt wurde. Lediglich die Ventilleine...
    Meine Frage ist dementsprechend ob man dieses so handhaben kann?!
    Ja, kann man.
    Es kommt auf die Wasserentnahmestelle an: Kurze Saugschlauchlänge (z.B. nur 2 Saugschläuche), Flaches Ufer wo die Saugleitung eingelegt wird, keine/wenig Strömung, ....
    Dann ist es die Entscheidung des WT- Führers ob eine Halteleine benutzt wird oder nicht.

    In der Grundlagenausbildung, würde ich immer eine Halteleine anbringen lassen.
    Wenn ich die Halteleine angebracht habe und sie wird nicht benötigt, kein Problem
    Im umgedrehten Fall: Könnte die Saugleitung oder die ganze TS Baden gehen.

    Gruß
    Michael

    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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