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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dritte EU-Führerscheinrichtlinie ab 2013 | 16 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 771646 | ||
Datum | 28.08.2013 09:04 MSG-Nr: [ 771646 ] | 2350 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Frank H. das Problem der angehenden Berufsfeuerwehrleute unter 21 in NRW liegt in der Verordnung zur Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (NRW) , die zur Prüfungszulassung einen Führerschein Klasse C vorschreibt. Dann dürfen sie eben erst mit 21 die Prüfung absolvieren. Man kann doch nicht die FeV jetzt an die Feuerwehrbedürfnisse mit Ausnahmen anpassen, das wäre ja wie ein Feuerwehrführerschein über 7,5t... Gruß, Michael | ||||
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