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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaMaske über Schutzanzug12 Beiträge
AutorOliv8er 8B., Köln / NRW771885
Datum30.08.2013 20:14      MSG-Nr: [ 771885 ]3676 x gelesen

Hallo,

ich kann dem Vorposter nur beipflichten. Betrachtet man die einschlägigen Regelwerke, z.B. BGR 190, lässt sich ableiten das diese Trageweise unzulässig ist.

Durch das gewählte Atemschutzgerät (Atemanschluss mit Gas-/Kombinationsfilter) fällt der Leckagebetrachtung besonderer Augenmerk zu.

Gruß
Olli

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