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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaMaske über Schutzanzug12 Beiträge
AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen772008
Datum02.09.2013 15:57      MSG-Nr: [ 772008 ]2373 x gelesen

Hallo André,

ich hab das schon sehr genau auf den abgebildeten Anzug bezogen. Wie du sicherlich gelesen hast, habe ich nicht auf die BGR 190 verwiesen, weil in dieser, wie du schon richtig bemerkt hast, diesbezüglich nichts steht. Der Dichtsitz einer Atemschutzmaske auf dem Gesicht ist jedoch in den dementsprechenden EN-Normen Bestandteil der Prüfung und Zulassung. Eine andere Trageweise als die geprüfte und vom Hersteller empfohlene ist somit immer sehr bedenklich. Es kann natürlich sein, dass ein Hersteller mehrere Trageweisen geprüft hat und deshalb auch empfiehlt. Die Trageweise eines Anzugs zwischen Gesicht und Maske stellt hier jedoch eher die Ausnahme (bei Anzügen mit Dichtmanschette) als die Regel dar. Gerade bei den einfachen Einwegschutzanzügen, wie in dem Einsatzbild gezeigt, wäre mir eine derartige Empfehlung eines Herstellers völlig neu. Gerade dann, wenn der Anzug, wie in dem Beispiel, nicht vom selben Hersteller wie das Atemschutzgerät stammt. Und du darfst mir glauben, dass ich mich mit dieser Anzugklasse sehr genau auskenne.
Ich gebe dir jedoch recht, dass es überhand genommen hat, dass immer wieder Bilder gezeigt werden, mit dem Kommentar Das darf man so aber nicht machen!, ohne dass genau geprüft wurde, ob dies der Realität entspricht. Aber in diesem Fall sehe ich es als ein sehr gutes Beispiel an, wie man es nicht machen sollte. Und aus Fehlern anderer kann man sehr gut lernen, ohne dass man sie zwingend selbst machen muss.

Gruß

Mario

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