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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Bundeseinheitlicher Feuerwehrausweis? | 10 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 772061 | ||
| Datum | 03.09.2013 15:12 MSG-Nr: [ 772061 ] | 6560 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Thomas M. nd das man sich den Namen Feuerwehrausweis ® schützen kann empfinde ich als Unding Hintergrundinfo: Wenn ich das richtig sehe ist die Wortmarke nur in einer Klasse geschüzt: Klasse(n) Nizza 35: Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten So wie ich die Auskunft des DPMA interpretiere gilt der Schutz der Wortmarke u.A. nicht in folgender Klasse: Teilweise Zurückweisung/-nahme: Ich interpretiere das so daß man auch im geschäftlichen Verkehr weiterhin einen Feuerwehrausweis als Feuerwehrausweis bezeichnen darf. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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