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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBundeseinheitlicher Feuerwehrausweis?10 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg772061
Datum03.09.2013 15:12      MSG-Nr: [ 772061 ]6560 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Thomas M.nd das man sich den Namen Feuerwehrausweis ® schützen kann empfinde ich als Unding
Hintergrundinfo:

Wenn ich das richtig sehe ist die Wortmarke nur in einer Klasse geschüzt:

Klasse(n) Nizza 35: Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten
So wie ich die Auskunft des DPMA interpretiere gilt der Schutz der Wortmarke u.A. nicht in folgender Klasse:

Teilweise Zurückweisung/-nahme:

Klasse(n) Nizza: 16 Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Fotografien
Klasse(n) Nizza: 35 Werbung

Ich interpretiere das so daß man auch im geschäftlichen Verkehr weiterhin einen Feuerwehrausweis als Feuerwehrausweis bezeichnen darf.

MkG Jürgen Mayer

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