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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | welche Ausführung eines kleines Stromerzeugers für ELW 1 ? | 115 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 772177 | ||
| Datum | 04.09.2013 19:24 MSG-Nr: [ 772177 ] | 41848 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian F. gibt es in Hessen allerdings auch §7 Absatz 6 im HBKG... Wie in vielen anderen Landesvorschriften auch. Und wie sieht die Sanktionsmöglichkeit des Landes gegen den Bürgermeister oder den Feuerwehrchef aus? Bußgeld? Erzwingungshaft? Einsatz der Polizei? Eben. Keine. Außer "Du, Du, Du...". Darüber hinaus ist der Begriff "genormte Ausrüstung" derart weich, dass man daraus m.E. ohnehin keine Gültigkeit ableiten kann. Denn irgend eine Norm werden auch die Nicht-Feuerwehr-Stromerzeuger einhalten. Und sei es nur irgend eine Abgasnorm. Damit wären sie dann wieder genormt... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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