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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Mindest Mitgliederzahl - wieviel Leute muss man mindestens haben? | 15 Beiträge | ||
| Autor | Helm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern | 772282 | ||
| Datum | 06.09.2013 15:17 MSG-Nr: [ 772282 ] | 4703 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Kevin S. Mich würde mal interessieren ob es eine klar definierte Untergrenze gibt was die Mitgliederzahl einer Feuerwehr angeht?(für Bayern) Ja: Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) § 4 Stärke (1) 1 Die Stärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr richtet sich nach der Größe des von ihr zu schützenden Gebiets und nach den dort vorhandenen Gefahren. 2 Die Geräte sollen mindestens dreifach besetzt sein. (2) 1 Die Mindeststärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr ist eine Gruppe in dreifacher Besetzung. 2 In Ausnahmefällen kann die Mindeststärke auf die zweifache Besetzung beschränkt werden MkG Helmut | ||||
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