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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAusschluss: Rechtslage in Bayern - war: Feuerwehrmann klagt gegen Ausschluss aus der Feuerwehr9 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY772396
Datum08.09.2013 20:49      MSG-Nr: [ 772396 ]2204 x gelesen

Servus,

das mit der verlorenen Eignung war mir schon bekannt. Ist ja bei mir angewandt worden. Aber was sind gröblich verletzte Dienstpflichten? So ein richtig schöner Gummiparagraph. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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Ausschluss: Rechtslage in Bayern - war: Feuerwehrmann klagt gegen Ausschluss aus der Feuerwehr - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt