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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAusschluss: Rechtslage in Bayern - war: Feuerwehrmann klagt gegen Ausschluss aus der Feuerwehr9 Beiträge
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern772406
Datum08.09.2013 22:35      MSG-Nr: [ 772406 ]2053 x gelesen

Geschrieben von Anton K.
Aber was sind gröblich verletzte Dienstpflichten?
Dazu findet man wahrscheilich die ein oder andere Aussage/ das ein oder andere Beispiel im Kommentar zum BayFwG. Ich könnte mir vorstellen (ohne in den Kommentar geschaut zu haben, auf den habe ich gerade keinen Zugriff): keine/ nur sehr geringe Übungsteilnahme über einen längeren Zeitraum; wiederholtes Missachten/ Nichtbefolgen von Anweisungen.

Geschrieben von Anton K.
So ein richtig schöner Gummiparagraph. ;-)
Im Juristendeutsch heißt sowas "unbestimmter Rechtsbegriff"... :-)

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