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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschluss: Rechtslage in Bayern - war: Feuerwehrmann klagt gegen Ausschluss aus der Feuerwehr | 9 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 772406 | ||
Datum | 08.09.2013 22:35 MSG-Nr: [ 772406 ] | 2053 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton K. Aber was sind gröblich verletzte Dienstpflichten? Dazu findet man wahrscheilich die ein oder andere Aussage/ das ein oder andere Beispiel im Kommentar zum BayFwG. Ich könnte mir vorstellen (ohne in den Kommentar geschaut zu haben, auf den habe ich gerade keinen Zugriff): keine/ nur sehr geringe Übungsteilnahme über einen längeren Zeitraum; wiederholtes Missachten/ Nichtbefolgen von Anweisungen. Geschrieben von Anton K. So ein richtig schöner Gummiparagraph. ;-) Im Juristendeutsch heißt sowas "unbestimmter Rechtsbegriff"... :-) | ||||
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