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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschluss: Rechtslage in Bayern - war: Feuerwehrmann klagt gegen Ausschluss aus der Feuerwehr | 9 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 772412 | ||
Datum | 08.09.2013 22:59 MSG-Nr: [ 772412 ] | 2047 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas B. Wirft hier der Feuerwehrverein eine ungeeignete Einsatzkraft aus der aktiven Wehr? Nein, das ist nicht was der Paragraf beschreibt. Der Kommandant ist der Leiter der Feuerwehr. Der Verein hat rein vom Gesetz her kein Recht, Leute aus dem aktiven Dienst zu entfernen. Wenn es allerdings so weit kommt, darf natürlich die Frage gestellt werden, ob die notwendige Vertrauensbasis für den Einsatzdienst noch gegeben ist. Man wird ja nicht zufällig aus dem Verein ausgeschlossen. Geschrieben von Andreas B. Wie kann denn der FA dagegen vorgehen wenn ihm dies unangemessen erscheint? Klage gegen die Entlassung nach BayFwG einreichen. Wie im Thread schon erwähnt. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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