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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschluss: Rechtslage in Bayern - war: Feuerwehrmann klagt gegen Ausschluss aus der Feuerwehr | 9 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 772414 | ||
Datum | 08.09.2013 23:32 MSG-Nr: [ 772414 ] | 2197 x gelesen | ||
Hallo Andreas, Geschrieben von Andreas B. Wirft hier der Feuerwehrverein eine ungeeignete Einsatzkraft aus der aktiven Wehr? die "aktive Feuerwehr" ist eine öffentliche Einrichtung der Kommune, der der Kommandant vorsteht. Hat mit dem Verein erstmal eigentlich nichts zu tun, auch wenn die Mitglieder der FFW in aller Regel von den Vereinen gestellt werden (ist auch aber nicht immer so, kenne da auch selbst Ausnahmen). Insofern wird hier der Kommandant als Vertreter der Gemeinde tätig, die Gemeinde bestätigt dann die Maßnahme... so kommt man dann auch zum Verwaltungsakt, der vor dem VG anfechtbar/ überprüfbar ist. Gruß Markus | ||||
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