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Drehleiter mit Korb
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehr hängt NPD Plakate ab39 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP772588
Datum11.09.2013 16:47      MSG-Nr: [ 772588 ]6852 x gelesen

Geschrieben von Carsten L.Unabhängig davon wessen Plakate hier abgehangen worden sind sollte eine Stadt doch einen Bauhof haben, der über eine Leiter verfügt. Ich gehe davon aus, dass auch die Partei nicht über eine Drehleiter verfügt hat um sie aufzuhängen. Das Bild beim Feuerwehr-Magazin zeigt nun wirklich kein hoch aufgehangenes Plakat. Das heißt aber gerade bei der Partei nichts, die sind unter Ordnungsämtern und Wahlsachbearbeitern durchaus "berühmt" dafür, dass man sich oft fragt, wie in aller Welt die ihre Plakate so hoch an die Straßenlaternen etc. anbringen konnten. Hubsteiger, landwirtschaftl. Geräte/Anhänger mit "Gerüstaufbau", Baumaschinen etc. sind da schon im Gespräch.
Und dann sehe ich in den Möglichkeiten der Kommune schnell mal eine DLK als sicherstes Mittel, da dran zu kommen. Eine tragbare Leiter an solche Laternenmaste anzulegen ist ja nun wirklich nicht das Schönste, eine Stehleiter u.U. auch nicht (sofern vorhanden). Denn die Plakate sind dann auch gerne mal so angebracht, dass es nicht mit ein oder zwei Seitenschneiderschnitten getan ist. Die sind sehr "wetterfest" angebracht (das können andere Parteien aber auch gut). Will man die Laterne nicht beschädigen, muss man länger fummeln. Die Wahlkämpfer scheinen viel Zeit zu haben. Andere Parteien zeigen da weniger Liebe zum Detail ;-)
Ein Fall des Abhängens (durch die FW) ist mir gerade jedoch nicht bekannt, hauptsächlich liegt das aber daran, dass hier im Umkreis die Kommunen mit den Plakatierungsanforderungen insgesamt schon recht freundlich sind (entweder gibts erst gar keine, oder nur zeitliche Beschränkungen, oder Wahlkampf ist von vornherein davon ausgeschlossen). Und wenn es mal eine max. erlaubte Anzahl gibt, ist das nicht unbedingt ein Kriterium, was verfolgt wird, da das Durchzählen auch erstmal nur unersetzten Aufwand bedeutet.

Geschrieben von Carsten L.Aus dem Artikel war auch nicht zu entnehmen, dass hier eine konkrete Gefahr vorlag, welche ein sofortiges Entfernen der Plakate notwendig werden ließ.Eine konkrete Gefahr in dem Sinne heißt nicht, dass da irgendwer im "Feuerwehr- oder HiOrg-Sinn" akut gefährdet ist, einen Schaden zu erleiden. Der vorliegende Verstoß gegen die Rechtsordnung reicht schon aus, um die "konkrete Gefahr" gefahrenabwehrrechtlich zu begründen.

Im Übrigen ist das mit den Plakaten in Wiesbaden nicht nur mit NPD und Drehleiter ein Thema:
Frankfurter Rundschau: Plakate als Belastung
Wisbadener Tagblatt: CDU, SPD und FDP stellen Plakate zwei Tage zu früh auf - Stadt verschickt Rüge
Das muss dann eben auch mal mit aufwändigeren Mitteln durchgezogen werden, wenn man diese Plakatierungsregeln derart (n.M.m. richtigerweise) durchsetzt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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