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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | Fragen zum Digitalfunk (Tetra) | 19 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8H., Gräfelfing / Bayern | 772791 | ||
| Datum | 13.09.2013 16:57 MSG-Nr: [ 772791 ] | 4286 x gelesen | ||
Die Funkgeräte/Sicherheitskarten mussten für die Funktionen gemeldet werden und sind optisch auch unterscheidbar. D.h. das Gerät des Fahrzeug-/Einheitsführers liegt dann nicht "einfach so" im Fahrzeug sondern ist an einer festen Stelle damit auch er es mitnimmt und nicht z.B. der Angriffstrupp. Wer dann mit dem Funkgerät was darf und warum muss zum Glück nicht ich entscheiden - hier haben vermutlich 10 Feuerwehrdienstleistende 12 unterschiedliche Meinungen. Man wird sehen wie es sich in der Praxis bewährt.
Geändert von Thomas H. [13.09.13 16:58] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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